Schreiben erhalten? Wir helfen bei der Klärung
Stand: September 2026
Ein Inkassoschreiben kann Fragen auslösen. Schreiben Sie uns Ihr Anliegen bitte über das Kontaktformular. So können Sie den Sachverhalt in Ruhe schildern und Ihr Aktenzeichen angeben. Sie können uns auch schreiben, wenn Sie die Forderung nicht nachvollziehen können oder bereits bezahlt haben.
Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular
Über „Kontakt“ im Menü oder den Button „Zum Kontaktformular“ am Ende dieser Seite gelangen Sie direkt zum Formular. Wählen Sie dort das Thema „Frage zu einem erhaltenen Schreiben“. Beschreiben Sie kurz, was Sie klären möchten. Eine telefonische Rückfrage ist für die Kontaktaufnahme nicht erforderlich.
Tragen Sie Ihr Aktenzeichen bitte am Anfang des Feldes „Nachricht“ ein, zum Beispiel: „Aktenzeichen: …“. Sie finden es auf unserem Schreiben bei der Bezeichnung „Aktenzeichen“. Geben Sie auch Ihren Namen und eine erreichbare E-Mail-Adresse an. Wenn Sie kein Aktenzeichen zur Hand haben, nennen Sie den auf dem Schreiben angegebenen Auftraggeber und die Rechnungsnummer, soweit vorhanden. Das Feld „Firma“ können Privatpersonen frei lassen.
Ich habe bereits bezahlt
Teilen Sie uns im Kontaktformular bitte mit, wann Sie welchen Betrag an wen überwiesen haben. Nennen Sie auch den verwendeten Verwendungszweck und Ihr Aktenzeichen. Das gilt sowohl für eine Zahlung an Baden Collect als auch für eine direkte Zahlung an den auf dem Schreiben genannten Auftraggeber.
Wir prüfen die Zuordnung und klären, wie sich die Zahlung auf den offenen Betrag auswirkt. Falls wir dazu einen Zahlungsbeleg benötigen, stimmen wir die Übermittlung mit Ihnen ab. Auf dem Beleg müssen nur die Angaben zur betreffenden Zahlung erkennbar sein; andere Kontobewegungen können Sie schwärzen.
Ich kenne die Forderung nicht oder halte sie für falsch
Vergleichen Sie den genannten Auftraggeber, die Rechnungsnummer und den Betrag mit Ihren Unterlagen. Wenn Sie die Forderung nicht zuordnen können, schildern Sie uns das bitte. Teilen Sie auch mit, wenn Sie eine Bestellung bestreiten, eine Rechnung reklamiert haben oder eine Gutschrift erwarten.
Benennen Sie möglichst konkret, welchen Betrag oder welchen Sachverhalt Sie beanstanden. Bereits vorhandene Korrespondenz zum betroffenen Vorgang kann bei der Klärung helfen. Wir prüfen Ihre Angaben und halten bei Bedarf Rücksprache mit unserem Auftraggeber.
Ich kann den Betrag derzeit nicht vollständig zahlen
Melden Sie sich bei uns und beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen. Sie können eine Ratenzahlung anfragen und einen monatlichen Betrag sowie einen möglichen Beginn vorschlagen. Ob eine Zahlungsvereinbarung möglich ist und welche Bedingungen gelten, klären wir im jeweiligen Fall. Eine Anfrage ist noch keine bestätigte Vereinbarung.
Bitte senden Sie für die erste Kontaktaufnahme keine vollständigen Kontoauszüge, Ausweiskopien oder medizinischen Unterlagen. Falls für die weitere Bearbeitung bestimmte Informationen benötigt werden, stimmen wir dies mit Ihnen ab.
Ich habe Fragen zum Betrag oder zur Überweisung
Nennen Sie uns die Position, die Sie nicht nachvollziehen können. Wir erläutern Ihnen die Zusammensetzung der geltend gemachten Forderung und prüfen Ihre Rückfrage.
Verwenden Sie für eine Überweisung die Bankverbindung und den Verwendungszweck aus dem zugehörigen aktuellen Schreiben. Wenn Ihnen unterschiedliche Angaben vorliegen oder Sie Zweifel am Absender haben, klären Sie diese vor der Überweisung über die hier genannten Kontaktdaten.
Ich habe Post vom Gericht erhalten
Ein gerichtlicher Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid ist von einem Schreiben von Baden Collect zu unterscheiden. Beachten Sie die Hinweise und Fristen auf dem gerichtlichen Dokument. Eine Nachricht an Baden Collect ersetzt keinen erforderlichen Widerspruch oder Einspruch beim zuständigen Gericht. Holen Sie bei Unsicherheit rechtzeitig unabhängige Beratung ein.
Wofür ist das Gläubigerportal gedacht?
Das auf unserer Website verlinkte Gläubigerportal dient unseren Auftraggebern zur Verwaltung ihrer übergebenen Forderungen. Wenn Sie ein Inkassoschreiben erhalten haben, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Für eine Rückfrage zu Ihrem Schreiben benötigen Sie keinen Zugang zum Gläubigerportal.
Unser Umgang mit Ihrem Anliegen
Wir bearbeiten Rückfragen sachlich und respektvoll. Baden Collect handelt beim Forderungseinzug im Auftrag des jeweils benannten Gläubigers. Wenn Sie eine unabhängige Einschätzung benötigen, können Sie sich beispielsweise an eine Verbraucherzentrale, eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt wenden.
Für die Zuordnung Ihrer Nachricht helfen das Aktenzeichen, Ihr Name und eine konkrete Beschreibung Ihres Anliegens. Übermitteln Sie bitte nur Unterlagen, die für den betreffenden Vorgang erforderlich sind.